Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) ist bemüht, seine Website im Einklang mit Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite http://advmis.geodatenzentrum.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

  1. Diverse Layoutgrafiken besitzen keine alt-Attribute. (BITV-Test 1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken)
  2. Die HTML-Syntax der Seite besteht die Prüfung mit dem W3C-HTML-Validator nicht. (BITV-Test 4.1.1a Korrekte Syntax)
  3. Das Kontaktformular verfügt über kein passendes autocomplete-Attribut. (BITV-Test 1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck)
  4. Für die Facettierung der Suche werden nicht semantische Elemente verwendet. (BITV-Test 4.1.2a Name, Rolle, Wert verfügbar)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 von der Externen Firma wemove digital solutions GmbH erstellt. Die Ergebnisse basieren auf einer ebenfalls von wemove durchgeführten BITV-Selbstbewertung der Website.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23. September 2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Referat GDL 5 - GDI-Anwendungen
Richard-Strauss-Allee 11
60598 Frankfurt am Main

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle zudem unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de